Geschäftsbedingungen

Anmeldung, Buchung, Vertrag
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kursteilnehmer den Abschluss zur Buchung des Reitkurses verbindlich an. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung zustande, die der Veranstalter dem Kursteilnehmer nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 50% bei Reitkursen und in Höhe von 100% bei Seminaren, unverzüglich zukommen lässt.

Zahlungen
Die Kursbestätigung wird erst nach Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Anzahlung in Höhe von 50% der Kursgebühr zugesandt. Die Kursplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Die Restzahlung von 50% der Kursgebühr muss 4 Wochen vor Kursbeginn auf unserem Konto eingegangen sein, andererseits wird der Kursplatz vergeben.

Ausnahme Seminare: Die Seminargebühr ist mit der Zusendung einer schriftlichen Anmeldung zu 100% zu zahlen.

Volksbank in der Hohen Mark DE 73 4006 9709 1035 0506 00

Einschränkungen bei Verleih von Lehrpferden!

Für die Lehrpferdevergabe bei Teilnahme am 7 Tage Grundkurs darf das Körpergewicht 90 KG nicht überschreiten. Liegt das Körpergewicht über 90 kg so besteht für den Veranstalter keine Pflicht ein Lehrpferd zur Verfügung zu stellen.  Wenn der Teilnehmer den Reitkurs trotzdem bucht und er aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann entstehen Kosten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.

Bei allen anderen Reitkursen gilt:
Bei Reitkursteilnehmern mit mehr als 90 kg Körpergewicht oder bei Reitkursteilnehmer mit gesundheitlichen Problemen muss die Lehrpferdevergabe vor einer Kursbuchung mit uns abgesprochen werden. Ohne eine vorherige Absprache ist eine Teilnahme mit Lehrpferd nicht möglich. Wenn der Teilnehmer den Reitkurs trotzdem bucht und er aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann entstehen Kosten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.

Für Jugendliche/Kinder besteht die Möglichkeit ab einem Alter von 14 Jahren ein Lehrpferd zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Info-Telefon 02864 - 2434 oder 02864 - 2819

Rücktritt des Teilnehmers
Der Kursteilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktritts-erklärung. Diese muss per Brief, Fax oder e-mail vorliegen.

Die Kosten betragen:
Bei Rücktritt/Abmeldung bis 42 Tage vor Kurs-/Seminarbeginn kostenlos bzw. es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € an, ab dem 41. bis 30. Tag 50%, vom 29. bis 9. Tag 80% und ab dem 8. Tag 100% werden Kurs-/ Seminargebühren einbehalten bzw. nachgefordert. Selbstverständlich bemühen wir uns immer um einen Ersatzteilnehmer.

Ausnahme: Jahresseminar - eine Buchung lässt sich nicht stornieren. Die Karten können jedoch jederzeit weitergegeben werden, da sie nicht personalisiert sind.

DENKEN Sie bitte an eine Reiserücktrittversicherung!

Nimmt ein Kursteilnehmer Leistungen vom Reitkurs oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

DENKEN Sie bitte an eine Reiseabbruchversicherung!

Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen oder Absagen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.

Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.

Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat. Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.

Bis 3 Wochen vor Kursbeginn  oder  2 Wochen vor Seminarbeginn:
Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z. B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.

Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:
Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z. B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.

Für mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.

Bei weniger als 5 Kursteilnehmer verringert sich der Unterrichtszeitraum.

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko, das beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.

Hinweis zur Reiserücktritts- / Reiseabbruchversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung incl. Reiseabbruchversicherung! Sollten Sie oder ein Angehöriger vor Reiseantritt erkranken, so übernimmt die Reiserücktrottsversicherung Ihre Kosten, sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in Reken erkranken, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung Ihre Kosten. (mögl. Anbieter: HanseMerkur)

Gerichtsstand: Borken/Westfalen